Die Freizeitbedingungen - Das Kleingedruckte


Die Freizeiten der Evangelischen Jugend Wahlstedt sind KEINE touristischen
Unternehmungen im üblichen Stil.

Sie werden als Gruppenreisen durchgeführt und überwiegend von ehrenamtlich Tätigen ab 14 Jahren mit verantwortet. Bei Erholungsmaßnamen werden kirchliche Angebote (Andachten, Gottesdienste, Gespräche etc.) zur Freizeitgestaltung vorgehalten. Wer sich anmeldet bekundet seine Bereitschaft, sich in dem Rahmen der Angebote mit einzufügen.

 

Anmeldung

Die Freizeitbedingungen werden mit Erhalt des Freizeitrundbriefs und/oder einer schriftlichen Anmeldebestätigung rechtskräftig. Bei Beginn der Freizeit muss der Teilnehmende frei von ansteckenden Krankheiten sein.

 

Zahlung des Reisepreises

Der Freizeitbetrag ist mindestens 21 Tage vor Beginn der Maßnahme vollständig im Kirchenbüro Wahlstedt einzuzahlen, oder auf das Konto Evangelische Bank eingegangen sein.

Empfänger:

Kirchengemeinde Wahlstedt 

DE 21 5206 0410 1606 4446 60

 

 

Leistungen

Die Reiseleistungen ergeben sich aus der Beschreibung im Prospekt und den ausführlichen Informationen des Freizeitrundbriefes.

 

Veröffentlichung von Fotos

Ich bin damit einverstanden, dass Bilder von meinem Kind bei internen Zwecken, wie z.B. Gemeindebrief, Flyer, Power Point Präsentationen etc., ebenso auf der Homepage, veröffentlicht werden dürfen.

 

Leistungs-, Preis- und Programmänderungen

Vorbehalten sind Preis- und Programmänderungen, die ohne Verschulden der Evangelischen Jugend Wahlstedt durch höhere Gewalt oder Steigerungen der Selbstkosten bedingt sind. Die angegebenen Preise gelten nur unter der Voraussetzung, dass die üblichen Fördermittel gezahlt und von den Leistungsträgern keine höheren Kosten aufgetragen werden.

 

Reiseabsage

Tritt die Evangelische Jugend Wahlstedt, aus welchen Gründen auch immer, von der Freizeit zurück, wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Ein weiterer Anspruch steht der angemeldeten Person nicht zu.

 

Rücktritt

Bei schriftlicher Anmeldung bis zu 61 Tage vor Beginn der Freizeit, wird die Anzahlung erstattet.

Bei Abmeldungen oder Nichtteilnahme, auch im Krankheitsfall, werden die entstandenen Kosten und Vorleistungen in Rechnung gestellt, falls nicht eine Ersatzperson den gebuchten Platz einnehmen kann. Die Ersatzperson muss den Erfordernissen der Freizeit entsprechen.

Gelingt es nicht, den frei gewordenen Platz anderweitig zu besetzen, berechnen wir folgende Ausfallgebühren:

 

50% des Reisepreises ab 40 Tage vor Reisebeginn,

75% des Reisepreises ab 28 Tage vor Reisebeginn,

100% des Reisepreises ab 13 Tage vor Reisebeginn.

 

Versicherung, vorzeitiger Abbruch

1.   Alle Teilnehmer sind unfall- und haftpflichtversichert. Die Evangelische Jugend Wahlstedt übernimmt keine    Haftung bei Krankheit oder selbstverschuldeten Schäden, sofern sie nicht durch die Haftpflichtversicherung  abgedeckt sind. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.

 

2.   Wird die Teilnahme während der Freizeit von dem Teilnehmendem stark gefährdet oder massiv gestört, kann    die Evangelische Jugend Wahlstedt die Reise des Teilnehmers vorzeitig beenden. Es werden dann 100% des  Reisepreises und die Kosten des Rücktransportes berechnet, wenn dieser durch die Evangelische Jugend  Wahlstedt geleistet wird.

 

3.   Bei vorzeitigem Abbruch der Freizeit ist für eine Nachbetreuung zu sorgen und eine aufsichtspflichtige Person  zu benennen. Dies geschieht durch die Erziehungsberechtigten, oder deren Vertreter.

 

Wichtig

Wir empfehlen bei längeren Freizeitmaßnahmen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reisegepäckversicherung und den Abschluss zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, besonders bei Fahrten ins Ausland.

Mit der Unterschrift erkennen Sie die Freizeitbedingungen an und willigen ein, dass Ihr Kind an den Aktionen der Freizeit (z.B. Kanufahren, Klettern, Geländespiele, Nachtwanderungen etc.) teilnehmen darf.