Unsere Freizeitbedingungen


Freizeitbedingungen der Evangelischen Jugend Wahlstedt 

 

Die Freizeiten der Evangelischen Jugend Wahlstedt sind KEINE touristischen Unternehmungen im üblichen Stil. Sie werden als Gruppenreisen durchgeführt und überwiegend von ehrenamtlich Tätigen ab 14 Jahren mitverantwortet. Bei Erholungsmaßnahmen werden kirchliche Angebote (Andachten, Gottesdienste, Gespräche etc.) zur Freizeitgestaltung vorgehalten. Wer sich anmeldet, bekundet seine Bereitschaft, sich in dem Rahmen speziell dieser Angebote mit einzufügen.  

 

Anmeldung

 

Die Freizeitbedingungen werden mit Erhalt des Freizeitrundbriefs und/oder einer schriftlichen Anmeldebestätigung rechtskräftig. Bei Beginn der Freizeit muss der Teilnehmende frei von ansteckenden Krankheiten sein. 

 

Zahlung des Reisepreises: 

 

Der Freizeitbeitrag muss mindestens 45 Tage vor Beginn der Maßnahme vollständig auf dem Konto bei der Evangelischen Bank, Kassel eingegangen sein.  

 

Empfänger: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wahlstedt, IBAN: DE 21 5206 0410 1606 4446 60 

 

Datenschutz: 

 

Personenbezogene Daten, die Sie uns bei der Anmeldung mitteilen, werden durch uns erfasst. Die uns auf diese Weise übermittelten personenbezogenen Daten werden wir selbstverständlich ausschließlich für den Zweck verwenden, zu dem Sie uns diese bei der Kontaktierung zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Eine Mitteilung dieser Angaben erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis und mit Ihrer Einwilligung. Soweit es sich hierbei um Angaben zu Kommunikationskanälen (beispielsweise E-Mail-Adresse, Telefonnummer) handelt, willigen Sie außerdem ein, dass wir Sie gegebenenfalls auch über diesen Kommunikationskanal kontaktieren, um Ihr Anliegen zu beantworten. Ihre Einwilligungserklärungen können Sie selbstverständlich jederzeit für die Zukunft widerrufen. 

 

Fotos von allen Teilnehmenden für die Eigendokumentation (Lagerzeitung o.ä.) werden verwendet, wenn Sie nicht ausdrücklich dagegen Wiederspruch einlegen. Sie willigen ein, dass Bildmaterial von den Freizeiten auf unseren Social Media-Accounts veröffentlicht werden, eine Personenerkennung ist dabei nicht möglich. 

 

Leistungen: 

 

Die Reiseleistungen ergeben sich aus der Beschreibung im Prospekt und den ausführlichen Informationen des Freizeitrundbriefes. 

 

Leistungs-, Preis- und Programmänderungen: 

 

Vorbehalten sind Preis- und Programmänderungen, die ohne Verschulden der Evangelischen Jugend Wahlstedt durch höhere Gewalt oder Steigerung der Selbstkosten bedingt sind. Die angegebenen Preise gelten nur unter der Voraussetzung, dass die üblichen Fördermittel gezahlt und von den Leistungsträgern keine höheren Kosten aufgetragen werden. 

 

Reiseabsage: 

 

Tritt die Evangelische Jugend Wahlstedt, aus welchen Gründen auch immer, von der Freizeit zurück, wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Ein weiterer Anspruch steht der angemeldeten Person nicht zu. 

 

Rücktritt:

 

Bei schriftlicher Abmeldung bis zu 45 Tage vor Beginn der Freizeit wird die Anzahlung erstattet.  

 

Bei Abmeldungen oder Nichtteilnahme, auch im Krankheitsfall, werden die entstanden Kosten und Vorleistungen in Rechnung gestellt, falls nicht eine Ersatzperson den gebuchten Platz einnehmen kann. Die Ersatzperson muss den Erfordernissen der Freizeit entsprechen. 

 

Gelingt es nicht, den frei gewordenen Platz anderweitig zu besetzen, berechnen wir folgende Ausfallgebühren:  

 

50% des Reisepreises ab Tag 45 vor Reisebeginn, 75% des Reisepreises ab Tag 28 vor Reisebeginn,  

 

100% des Reisepreises ab Tage 13 vor Reisebeginn. 

 

Versicherung und vorzeitiger Abbruch: 

 

  1. Alle Teilnehmer sind bei Freizeiten und mehrtägigen Veranstaltungen unfall- und haftpflichtversichert. Die Evangelische Jugend übernimmt keine Haftung bei Krankheit oder selbstverschuldeten Unglücksfällen oder Verlusten. Die Teilnehmer haften selbst bei eigenverschuldeten Schäden, sofern sich nicht durch die Haftpflichtversicherung des Trägers abgedeckt sind. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.

  2. Wird die Teilnahme während der Freizeit von dem Teilnehmer stark gefährdet oder massiv gestört, kann die Leitung der Evangelische Jugend Wahlstedt in Absprache mit dem Träger die Reise des Teilnehmers vorzeitig beenden. Es werden dann 100% des Reisepreises und die Kosten des Rücktransports berechnet, wenn dieser durch die Evangelische Jugend Wahlstedt geleistet wird.

  3. Wird die Freizeit auf eigenen Wunsch freiwillig abgebrochen, werden ebenfalls 100% des Reisepreises und die Kosten des Rücktransports berechnet, wenn dieser durch die Evangelische Jugend Wahlstedt geleistet wird.

  4. Bei vorzeitigem Abbruch der Freizeit ist für eine Nachbetreuung zu sorgen und eine aufsichtspflichtige Person zu benennen. Dies geschieht durch die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter. 

 

Wichtig: Wir empfehlen bei längeren Freizeitmaßnahmen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reisegepäckversicherung und den Abschluss zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, besonders bei Fahrten ins Ausland. 

 

Mit der Unterschrift erkennen Sie die Freizeitbedingungen an und willigen ein, dass Ihr Kind an den Aktionen der Freizeit (z. B. Kanufahren, Klettern, Geländespiele, Nachtwanderungen etc.) teilnehmen darf.